Leider ist der Titel dieses Berichtes keine Aufmerksamkeitsfängerei. Wenn wir die Änderungen der sogenannten institutionellen Elemente genauer betrachten, werden wir feststellen, dass die politische Autonomie der Schweiz praktisch nicht mehr vorhanden sein wird. Über die einschneidenden Umgestaltungen des eidgenössischen Rechtssystems wird in den Medien oftmals viel zu wenig berichtet und kaum eingegangen. Ich zeige Ihnen in drei Punkten auf, welche Änderungen zu erwarten sind. Wenn man dies gelesen hat, kann wirklich von einer katastrophalen Lage gesprochen werden:
1. Integration dynamischer EU-Rechtsakte
Beinahe alle EU-Rechtsakte rückwirkend bis ins Jahr 1999 sowie alle künftig geplanten Rechtsakte werden automatisch übernommen bzw. angepasst, sobald es bei bereits geltender Rechtsprechung Änderungen gibt. Streng genommen spricht man hier auch nicht von Gesetzen: Die europäischen Rechtsakte werden durch den Verwaltungsapparat in Erlasse umgewandelt. Diese Erlasse werden anschliessend zur Vollstreckung in der Schweiz freigegeben.
Das Schweizer Recht besitzt derzeit keinen Mechanismus, um dem entgegenzuwirken. Ein Referendum kann nicht ergriffen werden, da der Erlass technisch kein «Gesetz» ist und ohnehin innerhalb der EU als Völkerrecht gilt. Und Völkerrecht steht schliesslich gemäss eines früheren Bundesgerichtsurteils über der schweizerischen Gesetzgebung. Somit hat die EU ein leichtes Spiel: Unsere Sicherheitsmechanismen sind schlicht inkompatibel mit einer solchen Anwendung der Erlasse. Selbst wenn es sich technisch um Gesetze handeln würde, hätten diese aufgrund der Definition als Völkerrecht seitens der EU gegenüber dem Schweizer Recht ohnehin Vorrang.
Das bedeutet: Ein Referendum würde nicht greifen, weil es auf einen Erlass nicht anwendbar ist. Es müssten neue Gesetze verabschiedet werden, damit ein aufgezwungener Erlass blockiert werden kann. Und je nach Auslegung kann in der Theorie argumentiert werden, dass es sich um ein völkerrechtliches Gesetz handelt, welches der schweizerischen Gesetzgebung übergeordnet ist. Damit sind wir schlicht machtlos und der EU schutzlos ausgeliefert.
2. Streitbeilegung
Wenn die Schweiz einen Erlass nicht vollstrecken möchte, wurde «gnädigerweise» ein Mechanismus geschaffen, der uns angeblich ermöglicht, uns dagegen zur Wehr zu setzen – mittels Geldzahlungen. Die Erlasse, welche das europäische Völkerrecht im schweizerischen Rechtsraum präsentieren, wurden so verhandelt, dass Geld als legitimes Mittel zur Freistellung gewisser Verpflichtungen gelten soll.
Natürlich wird uns dies als Schutzklausel verkauft, welche der Schweiz Kontrolle suggerieren soll. In Wahrheit ist dies lediglich ein Trick, um schnellstmöglich unsere Geldreserven anzuzapfen. Die EU hat derzeit einen Schuldenberg von ca. 13 Billionen Euro. Dieser Staatenverbund kann sich nicht eigenständig finanzieren. Das Geld wird von den reichen Ländern genommen und an die armen Länder verteilt. Es werden auch Projekte ausserhalb des europäischen Kontinents finanziert, welche der eigenen Bevölkerung nicht zugutekommen.
Zudem ist die Legitimation, sich von verbindlichen Regelungen freikaufen zu können, ethisch höchst fragwürdig und sollte nicht als etwas Gewinnbringendes für eine geregelte Gesellschaft verkauft werden.
3. Der Europäische Gerichtshof
Falls wir einen Erlass nicht mittels Geldzahlung ablehnen wollen oder wir sonstige Streitigkeiten mit der EU bezüglich der Umsetzung der Rechtslage haben, wird der Europäische Gerichtshof ein finales Urteil fällen. Der EuGH ist ein Organ der EU selbst – daher steht jeder Rechtsstreit schon von Beginn an in einem Interessenkonflikt. Es ist klar absehbar, dass der EuGH viel eher zugunsten der EU urteilen wird. Dass die Schweiz hier einen fairen Prozess erwarten kann, ist somit nicht abzusehen.
Zudem sind die Urteile endgültig – diese können von uns nicht mehr angefochten werden. Was hier als «Weiterentwicklung» oder als «Stabilisierung» der Rechtssicherheit der Schweiz gelten soll, kann nicht beschrieben werden. Im Gegenteil: Es bedeutet eine Verschlechterung unserer rechtlichen Sicherheiten.
Zusammenfassend halte ich fest: Unser Rechtssystem wird ausgehebelt, indem unsere eigenen – wunderbar funktionierenden – Sicherheitsmechanismen des Schweizer Rechts ausser Kraft gesetzt werden. Die Integrität eines rechtsstaatlichen Funktionierens der modernen Gesellschaft wird untergraben, da unter dem Vorwand einer «Schutzklausel» Autonomie suggeriert wird, obwohl es lediglich darum geht, unsere Finanzreserven anzuzapfen. Und ein fairer Prozess bei einer Streitigkeit ist nicht zu erwarten, da der Europäische Gerichtshof in einem Interessenkonflikt für die eigene Organisation, die EU, handeln wird.
Warum sollen wir unseren Wohlstand hergeben, um uns einem nicht funktionierenden Staatenverbund unterzuordnen? Kein anderes Land der Welt zieht ein solches Vorhaben in Betracht.
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