Leute, die genau hingeschaut haben, haben eine geplante Verordnung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) entdeckt, welche die Abstimmung über die E-ID in einem ganz anderen Licht erscheinen lässt.
Die Befürworter betonen mantraartig, dass die E-ID selbstverständlich immer freiwillig bleiben werde. Die Freiwilligkeit der E-ID gilt aber scheinbar nur eingeschränkt für alle, die keine Organe spenden wollen. In der Schweiz gilt nämlich seit Kurzem die sog. Widerspruchsregelung bei Organspenden. Das bedeutet: Wer keine Organe spenden muss, muss zu Lebzeiten Widerspruch einlegen. Wer das nicht tut, bei dem wird automatisch angenommen, dass er bereit sei, Organe zu spenden.
Nun ist ein Organspenderegister geplant, wo man auch elektronisch seinen Widerspruch einlegen kann. Das BAG schreibt jetzt:
«Die Widerspruchsregelung kann frühestens Anfang 2027 eingeführt werden. Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Er hängt davon ab, wann die e-ID in der Schweiz zur Verfügung stehen wird. Die e-ID wird benötigt für die Registrierung im Organ- und Gewebespenderegister.»
Wer also von der Widerspruchsregelung im geplanten Organspenderegister Gebrauch machen will, MUSS künftig eine E-ID haben – sonst kann er seinen Widerspruch im Organspendereigster gar nicht eintragen. Klar kann er den Widerspruch auch noch in einer Patientenverfügung festhalten – aber mit dem gross angekündigten Organspenderegister ist die E-ID offensichtlich nicht freiwillig. Das ist unhaltbar, ja eine Erpressung. Stimmen wir darum Nein zur E-ID!