Die Ereignisse an der Schule Eschenbach SG schlugen Wellen – und haben eine Debatte über den Einfluss des politischen Islams auf die Volksschule entfacht. Es sind nicht nur muslimisch begründete Kopftücher, die an Schulen nichts verloren haben: Es dürfen auch keine Sporttage mehr wegen Ramadan abgesagt werden und es darf keine Handschlagverweigerung mehr toleriert werden. Jetzt muss gehandelt werden – damit in der Schweiz nicht bald Zustände wie in Deutschland oder Frankreich herrschen, wo Auswüchse des politischen Islams die Schulen längst im Würgegriff halten.
In Eschenbach SG beabsichtigte die Schulleitung, auf das neue Schuljahr hin eine zum Islam konvertierte Lehrerin einzustellen, die vorhatte, mit Kopftuch zu unterrichten. Einige Eltern haben dagegen lautstark protestiert, was dazu führte, dass die Lehrerin letztlich doch nicht eingestellt wurde (siehe «Spalte rechts» vom 18. Juli 2025). Seither diskutiert die Schweiz darüber, ob dieser Entscheid richtig oder falsch gewesen sei – und ob es eine einheitliche Regelung bräuchte.
Bislang keine einheitliche Regelung
Das Bundesgericht stützte zwar 1997 einen Entscheid des Kantons Genf, wo eine Lehrerin entlassen wurde, die sich zuvor geweigert hatte, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen. Die Sache wird aber kantonal unterschiedlich gehandhabt – und was das Tragen von Kopftüchern bei Schülerinnen betrifft, stellen sich die Behörden bislang auf den Standpunkt, ein Verbot verstosse gegen die Religionsfreiheit. Der Nationalrat stimmte 2024 allerdings einem Vorstoss von Marianne Binder-Keller (Ständerätin Die Mitte) zu, der vom Bundesrat einen Bericht verlangt, wie ein Verbot von «Kinderkopftüchern in Schulen und Kindergärten» verfassungskonform umgesetzt werden könne. Binder-Keller argumentiert mit Gleichberechtigung und Kinderschutz – der Vorstoss muss noch vom Ständerat behandelt werden.
Auf Bundesebene können zwar gewisse Leitlinien festgelegt werden – z.B., wenn ein Kopftuchverbot an Schulen mit einer erfolgreichen Volksinitiative in der Bundesverfassung festgeschrieben würde. Grundsätzlich ist das Schulwesen in der föderalistischen Schweiz aber Aufgabe der Kantone. Dies ist auch der Grund, warum das Egerkinger Komitee seine neue Petition an die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) richtet. Das Egerkinger Komitee fordert von diesen, «landesweit gültige rechtliche Regelungen auf den Weg zu bringen, um indoktrinations- und ideologiefreien Unterricht an Schweizer Volksschulen sicherzustellen. Unter Berücksichtigung des Föderalismus und der Kantonshoheiten müssen diese Leitlinien landesweit gelebt werden.»
Forderungen des Egerkinger Komitees
Konkret stellt das Egerkinger Komitee mit seiner Petition folgende Forderungen auf:
- ein Verbot muslimisch begründeter Kopftücher (Schaila, Hidschab, Chimar oder Tschador) für Lehrerinnen, Schülerinnen und Kinder an allen staatlichen Kindergärten, Volks-, Mittel- und Hochschulen.
- Der Unterricht an öffentlichen Schulen darf durch religiös begründetes Fasten (namentlich aufgrund des Ramadans) keinerlei Beeinträchtigung erfahren. Namentlich dürfen deswegen keine Schulprüfungen, Sporttage und dergleichen abgesagt oder verschoben werden.
- An staatlichen Schulen wird für muslimische Feiertage nicht schulfrei gegeben – ohne, dass ein «Jokertag» eingefordert wird.
- Religiös begründete Respektlosigkeiten (z.B. Handschlagverweigerung) gegen Lehrerinnen und Lehrer werden nicht geduldet und haben ausländer- und strafrechtliche Konsequenzen für die Erziehungsberechtigten zur Folge.
Das Egerkinger Komitee beweist mit dieser Aktion erneut ein «gutes Näschen» in der Erkennung und Lösung von Problemen. Es geht nämlich nicht bloss um das Kopftuch, das in der Schule der Gleichberechtigung von Kindern und Jugendlichen im Wege steht. Das Spannungsfeld mit radikal-muslimischen Einflüssen umfasst z.B. auch das Fasten oder Handschlagverweigerungen gegenüber Lehrerinnen. Ebenso gibt die Gruppe, die hinter den erfolgreichen Volksinitiativen «Gegen den Bau von Minaretten» und «Ja zum Verhüllungsverbot» steckt, ein Versprechen für die Zukunft – quasi ein «Zückerchen» – ab: «Bei 10‘000 Unterschriften für unsere Petition werden wir einen parlamentarischen Vorstoss lancieren und bei 20‘000 Unterschriften prüfen wir eine Volksinitiative.»
Muslim-Dachverband in Erklärungsnot
So zutreffend und brisant die Lösungsansätze des Egerkinger Komitees auch sind – der Aufschrei liess nicht lange auf sich warten. Die Föderation islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS), eine Art Dachverband von muslimischen Einrichtungen, hält die Petition des Egerkinger Komitees für «gesellschaftlich gefährlich». Der Verband schiebt Muslime einmal mehr in die Opferrolle und beklagt Diskriminierung. Kopftücher würden meist freiwillig getragen, so die FIDS. Und weiter: «Der Islam kennt keinen Zwang im Glauben.» Wenngleich unbestritten ist, dass die meisten Muslime friedliche Menschen sind und es mit vielen Schweizer Muslimen keine Probleme gibt, erstaunt diese pauschale Behauptung doch sehr. Es gäbe wohl viele junge Frauen, die in muslimisch-patriarchalen Strukturen unterdrückt und zum Tragen von Kopfbedeckung oder Gesichtsverschleierung gezwungen werden und dazu eine dezidiert andere Haltung vertreten.
Mit keinem Wort äussert sich der Muslim-Dachverband zu muslimisch begründeter Integrationsverweigerung oder zu realen Problemen, von denen kürzlich eine Lehrerin in der «Weltwoche» berichtete. Die Lehrerin aus dem Kanton Aargau wurde derart von Schülern (der Grossteil sei muslimischer Herkunft gewesen) drangsaliert, dass sie kündigte und wegzog. Ebenso äussert sich die FIDS nicht zu neueren Studien, wie jener der Forschungsstelle Islam und Politik an der Universität Münster. Gemäss dieser Studie vom Mai 2025 neigen rund 20 Prozent der Muslime in Deutschland zu radikalen Haltungen und «antiwestlichen Reflexen». Ob wohl doch etwas an den Aussagen der Islam-Expertin Saïda Keller-Messahli dran ist, laut welcher Schweizer Moscheen und Verbände von der islamistischen Muslimbruderschaft unterwandert seien (und deshalb wegen Verleumdung angezeigt wurde)?
Christliche Wurzeln erhalten
Interessanterweise schaltete sich auch der Dachverband der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer in die Diskussion ein. Er vertritt die Haltung, dass die Schule als «religiös neutraler Ort» zu verstehen sei. Dazu gehöre auch, dass Lehrerinnen und Lehrer auf religiöse Symbole zu verzichten hätten. Der Lehrerverband zählt dazu aber nicht nur das muslimische Kopftuch, sondern auch christliche Kreuzketten oder die jüdische Kippah. Das ist eine Richtung, in die sich politische Massnahmen nicht entwickeln dürfen. Die Schweiz ist ein christliches Land – mit dem Gottesbezug in der Verfassung und dem christlichen Gebetsaufruf in der Nationalhymne, dem Schweizerpsalm.
Beispielsweise hält das Schulgesetz des Kantons St. Gallen in Art. 3 Absatz 1 ausdrücklich fest, dass die Volksschule «nach christlichen Grundsätzen geführt wird». Ähnliche Formulierungen finden sich auch in vielen anderen kantonalen Volksschulbildungsgesetzen. Es gibt zwar in den meisten Kantonen an der Volksschule christlichen Religionsunterricht – dieser richtet sich aber ausdrücklich nur an Angehörige der jeweiligen Landeskirchen und wird als fakultatives Fach getrennt vom übrigen Unterricht erteilt. Wenn Kopftücher an Volksschulen als Widerspruch zur religiösen Neutralität des Staates kritisiert werden, dürfen Massnahmen, um diesen Widerspruch zu beseitigen, nicht dazu missbraucht werden, die christlichen Wurzeln der Schweiz zu kappen. Entsprechend ist differenziert und weise vorzugehen, statt unüberlegt vorzupreschen.
Kopftuch nicht mit Kreuz vergleichbar
Das muslimische Kopftuch kann nicht in einen Topf mit dem Kreuz geworfen werden. Klar: Längst nicht jede Muslimin, die ein Kopftuch trägt, ist als «Agentin des politischen Islams» zu betrachten. Es gibt selbstverständlich Musliminnen, die das Kopftuch freiwillig tragen und keinerlei Konflikte mit unserem Rechtsstaat haben. Und ja: Auch im Katholizismus hat das Kopftuch bei Frauen Tradition. Wir verhandeln nicht über die Religionsfreiheit in der Gesellschaft, sondern darüber, welche Grenzen wir an staatlichen Schulen zu setzen haben, um ein friedliches Miteinander zu garantieren.
Die Bedeutung des Kopftuchs, wie sie streng gläubige bis radikale und oft mit unseren Werten in Konflikt stehende Muslime verstehen, brachte vor Kurzem der Publizist Frank A. Meyer in seiner «Sonntagsblick»-Kolumne auf den Punkt. Seinen Worten ist nichts mehr hinzufügen:
«Nein, das Kopftuch ist kein Symbol. Es ist ein zentrales Instrument von Unterdrückung und Ungleichheit der Frau im Islam: Die Frau hat sich vor Männerblicken zu verhüllen. In der strengen Variante bedeutet dies Verhüllung des ganzen Körpers, in der noch strengeren muss in der Öffentlichkeit auch das Gesicht verborgen bleiben. Die lockere Form schreibt das Verstecken der Haare vor; auch einzelne sichtbare Strähnen können gegen das religiöse Gebot verstossen.
Im Islam gilt die Unsichtbarkeit alles Weiblichen – oder zumindest aller weiblichen Attribute – als Dogma: Die Frau soll nicht in ihrer Fraulichkeit erkennbar sein. Es sei denn, im Hause des Mannes, ihres Herrn.
Das Kopftuch ist deshalb nicht bloss ein Symbol, sondern ganz konkret und praktisch die Unterdrückung selbst: Es beschränkt das Gesichtsfeld, es behindert die Bewegungsfreiheit, es beschädigt das soziale Leben der Frau, es engt sogar ihre Selbstwahrnehmung als weibliches Wesen ein.»



Es ist eine Wiederholung. Aber scheinbar gibt es Dinge welche nicht bei der ersten Erwähnung sitzen. Diese Leute (und das betrifft nicht nur der hier zitierte Islam) sind freiwillig hierher gekommen. Wir haben sie nicht gebeten zu kommen. Also sind sie hier zu Gast. Selbstredend gelten hier die Regeln ihres Gastlandes, nämlich der Schweiz. Umgekehrt hat sogar unser alt Bundesrätin (MCR) als sie zu Besuch in einem islamischen Land war, das Kopftuch getragen. Zwar mit Durchsicht. Es war immerhin ein offizieller Staats-Besuch. Davon sind wir hier in der Diskussion noch ganz weit weg. Hier gelten
Hier gelten (und das ist die Fortsetzung) unsere Regeln. Heute und auch in Zukunft.
Seit Jahren müssen wir über diese Kopftücher reden ! 🐁🐄 🥶☹️
Mir geht das auf die Nerven! 🦜☹️
Die Schule muss die Kinder auf das Leben vorbereiten:
lernen – und ein gesundes Selbstbewusstsein aufbauen ist das Wichtigste in dieser Zeit!
Wir dürfen die Kinder nicht belasten mit religiösen Vorschriften-🤬
Schule muss neutral sein ! 🌈
Unsere Sporttage und unsere Feiertage wollen wir behalten und feiern 🙌
Die Schweiz ist eine Demokratie ⛑⛑⛑⛑⛑
Leider befasst sich praktisch nur die SVP damit. Die FDP kann man zum kippen bringen wenn man das Wort “Verbot” ausspricht, so wie hier “ein Verbot verstosse gegen die Religionsfreiheit.”. Die Linken wissen das und bringen die Netten mit solchen Tricks immer wieder auf ihre Seite. Man muss es anders formulieren, vielleicht so: “Wir schliessen intolerante Praktiken vom Unterricht aus”. Es ist Manipulation aber besser wir manipulieren die FDP als die Linken. “Die Mitte”, welche sowieso Links ist, kann man vergessen, von ein paar Ausnahmen abgesehen.
Seien wir konsequent. Nicht nur keine Kopftücher, auch keine Judenkäppis.
Haben Sie Probleme mit Juden? Ich nicht.
Problematisch sind beide Seiten – vor allem deren Leader!!!
Wenn man selber ist, hat man verständlich auch keine Probleme. Hat aber nichts mit Objektivität zu tun.
Die Juden sind die Vorfahren der Christen mit kongruenten Werten! Kippah und Kreuzkette sind Zeichen einer freiheitlichen Wertegemeinschaft und haben keine politische Bedeutung.
Träum weiter. Unfähig Realitäten zu sehen. Aber ich versteh, als Mitglied einer genannten Religion müssen Sie für diese sprechen. Hat aber nichts mit Objektivität zu tun.
Zu den Debatten über das Kopftuch, den Handschlag, Schleier usw.
sollte es endlich Gesetze geben.
Z. B. Wenn Damen aus dem Islam ein Kopftuch, Schleier und Gesichtsmaske wie in der Corona-Zeit tragen, müssten sie sofort zum Arzt gehen.
Sie müssten sich auf ansteckende Krankheiten untersuchen lassen und diese Untersuchung sollte pauschal 2 000 CHF kosten.
Kopftücher und Schleier sollten im Außenbereich verboten werden.
Warum? Wie soll eine Integration in unserem Land funktionieren, wenn jeder auf seinen Rechten besteht?
So funktioniert das nicht.
Freiheit bedeutet nicht, dass die Gesetze, Lebensgewohnheiten, der Respekt und der Umgang mit Frauen eines Landes für alle verbindlich sind.
Auch die Aussagen gegenüber anderen Religionen sind in unserem Land von allen ausnahmslos zu respektieren.
der Rest meiner Meinung.
Sorry, Schreibfehler.
Husli Stefan
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Freiheit bedeutet nicht, dass die Gesetze, Lebensgewohnheiten, der Respekt und der Umgang mit Frauen eines Landes für alle nicht verbindlich sind.
Auch die Aussagen gegenüber anderen Religionen sind in unserem Land von allen ausnahmslos zu respektieren.
Wer in die Schweiz kommt, sollte die Gesetze und die kulturellen Werte des Landes respektieren und akzeptieren.In den eigenen vier Wänden kann jede Person frei leben, wie sie möchte. Doch im öffentlichen Raum erwartet mann Anpassung , Integration und Dankbarkeit in diese Land zu leben.Wer nicht will, bitte nach Hause schicken.