Referat von alt Bundesrat Dr. Christoph Blocher, gehalten an der Medienkonferenz von Pro Schweiz vom 27. Oktober 2025 zu den geplanten Verträgen mit der EU.
- Die geplanten EU-Verträge würde die Schweiz wirtschaftlich, freiheitlich, demokratisch und sozial massiv schwächen. Dieses Vertragswerk darf die Schweiz nicht unterzeichnen.
- Allein der Umfang ruft nach Ablehnung. Ein 900-seitiger verbindlicher Vertrag mit 1000 Seiten Kommentar ist nicht handelbar und kann nicht verkraftet werden. Dies führt zu staatlicher Willkür. Der Rechtsstaat würde durch die Macht von EU-Beamten und Schweizer Bürokraten ersetzt.
- Die Schweiz würde verpflichtet, das EU-Binnenmarktrecht – auch das noch unbekannte – zu übernehmen. Die EU würde zum schweizerischen Gesetzgeber. Eine freie demokratische Entscheidung ist ausgeschlossen. Darum ist der Name «Unterwerfungsvertrag» treffend.
- Der EU-Gerichtshof (EuGH) ist die entscheidende Instanz, also das Gericht der Gegenpartei. Damit würde die Schweiz die EU nicht nur als ihr Gesetzgeber, sondern auch den EuGH als ihr Gericht akzeptieren.
- Die Verträge sind eine unumkehrbare Annäherung an die EU mit dem Ziel einer EU-Mitgliedschaft der Schweiz.
- Eine schweizerische Neutralität ist nicht mehr möglich, denn die nicht militärischen Zwangsmittel sind Binnenmarktrecht und die Schweiz müsste dann mitziehen: Wie die Geschichte zeigt, stellen diese Verträge für die Schweiz eine Kriegsgefahr dar!
- Obwohl die Verträge für die Schweiz keinen Vorteil bringen, bezahlt die Schweiz in den kommenden Jahren Milliarden Schweizer Franken, direkt und indirekt. Die Erhöhung von Steuern-, Abgaben- und Gebühren würde unvermeidlich!
- Statt die Personenfreizügigkeit einzuschränken, wie Volk und Stände beschlossen haben, wird sie durch diese Verträge ausgeweitet. Die exzessive Zuwanderung würde erhöht.
- Ein ruhiges Verhältnis zur EU ist nicht durch die Preisgabe der Handlungsfreiheit und der schweizerischen Stärken zu erkaufen: Die Unterzeichnung der EU-Verträge ist unverantwortlich.
- Die EU-Verträge ändern die aktuelle Bundesverfassung und das EU-Recht steht gemäss Bundesgericht sogar über der Verfassung: Ein obligatorisches Referendum – das heisst Zustimmung durch Volk und Stände – ist zwingend.

