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Petition «Das AHV-Vermögen bleibt in der Schweiz»

Eine Kampagne der Schweizerzeit

Petition an die Eidgenössischen Räte:

Das AHV-Vermögen bleibt in der Schweiz

Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger ersuchen Nationalrat und Ständerat der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, die gewährleisten, dass das Vermögen im Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO ausnahmslos Geldinstituten zur Verwaltung anvertraut wird, die sowohl ihren Haupt- als auch ihren Rechtssitz in der Schweiz haben.

Lagert der Dutzende Milliarden enthaltende AHV-Fonds im Ausland, dann steht er stärkeren Ländern immer zur Verfügung für erpresserische Blockierung zu Lasten der Schweiz.

AHV-Reserven sind Volksvermögen. Volksvermögen muss immer in der Schweiz verwaltet werden.

Wir danken Ihnen zum Voraus für Ihre Unterstützung!

Jetzt Petition hier online unterzeichnen!

Petition «Das AHV-Vermögen bleibt in der Schweiz»

Dear SpeakOut! user

Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger ersuchen Nationalrat und Ständerat der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, die gewährleisten, dass das Vermögen im Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO ausnahmslos Geldinstituten zur Verwaltung anvertraut wird, die sowohl ihren Haupt- als auch ihren Rechtssitz in der Schweiz haben.

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Alle in der Schweiz wohnhaften Personen, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter, sowie Auslandschweizer dürfen diese Petition unterschreiben. Ablauf der Sammelfrist: 31. Januar 2025
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Alle in der Schweiz wohnhaften Personen, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter sowie Auslandschweizer, dürfen diese Petition unterschreiben.

Ablauf der Sammelfrist: 31. Januar 2025


Vergessen wir es nicht: Die Schweiz wurde mehrmals Opfer von Erpressungen!

  • Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden der Schweiz via Washingtoner Abkommen eine Viertelmilliarde Franken (damals eine astronomische Summe) Abschlagszahlung wegen Nichtteilnahme am Krieg auferlegt. Nicht zuletzt dank Unterstützung von Winston Churchill wurde die geforderte Zahlung dann um fünfzig Prozent vermindert.
  • Obwohl die Schweiz sog. «herrenloses Vermögen» nach dem Zweiten Weltkrieg nie angetastet hat – nie wie in anderen Ländern durch staatliche Konfiskation zum Verschwinden gebracht hat –, wurde ihr eine Entschädigungsbusse in Milliardenhöhe abgepresst.
  • Das auch für Ausländer gültige Bankgeheimnis wurde der Schweiz durch finanzpolitische Erpressung (durch Androhung des Ausschlusses vom internationalen Zahlungsverkehr) geraubt.

Bitte senden Sie uns den ausgedruckten Bogen, ganz oder teilweise ausgefüllt, zurück an: Schweizerzeit, Postfach 54, 8416 Flaach

Unterschriftenbogen kostenlos bestellen:
info@schweizerzeit.ch | Tel. 052 301 31 00

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Publiziert von Schweizerzeit

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