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Betrug

Betrug ist eine strafbare Handlung. Wer betrügt, ist kriminell.

Wer – an allen Gesetzen vorbei in die Schweiz drängend – mit falschen Angaben das Hierbleiben erzwingen konnte, ist ein Betrüger, ein Asylbetrüger. Dies erst recht, wenn er illegal ins Land eingeschlichen ist – an allen Grenzkontrollen vorbei. Asylbetrüger sind nie bedauernswerte Opfer. Sie sind Täter, machen sich vorsätzlichen Betrugs schuldig. Opfer sind die, welche durch die Betrüger geschädigt werden

Wer Betrüger schützt, wer Betrüger rechtsstaatlicher Verfolgung und Bestrafung entzieht, ist Betrugskomplize, schützt Gesetzesbrecher vor Verhaftung und Strafe – zum Nachteil aller sich korrekt verhaltenden Mitmenschen.

Zürichs Stadtbehörden haben entschieden, dass Asylbetrüger – sog. Sans Papiers – auf dem Boden Zürichs jeglicher Strafverfolgung entzogen werden, ein durch Betrug erschlichenes Bleiberecht erhalten. Zürichs Stadtrat fühlt sich zu schwach, dem Gesetz, das Betrug nicht zulässt, Nachachtung zu verschaffen. Dabei entgehen die Asylbetrüger nicht bloss der Bestrafung, sie erhalten mit stadträtlichem Segen – trotz deutlich zunehmender Arbeitslosigkeit – auch Zugang zum Arbeitsmarkt.

Kein Zweifel: Dass sich Zürichs Stadträte vor Asylbetrügern selbst zu Schwächlingen degradieren, das werden auch Islamisten registrieren – Anhänger und Nacheiferer derer, die soeben in Paris, in Wien, in Dresden, in Nizza ihre Blutspur unübersehbar hinterlassen haben.

Sollte sich einmal zeigen, dass solche Islamisten die Schwäche der Zürcher Stadtregierung für blutige Terroranschläge missbrauchen, dann werden Zürichs perplexe Stadtoberen nicht müde werden zu beteuern: «Das haben wir nicht gewollt».

Sie, Zürichs Schwächlings-Stadtmütter und -väter zeigen zur Zeit, dass sie eine Lehrerin, welche die Mundmaske im Unterricht nicht tragen will, fristlos zum Teufel zu jagen die Kraft besitzen. Der Bevölkerung wäre freilich mehr gedient, wenn regierende Schwächlinge, die sich der Komplizenschaft mit Asylbetrügern (deren wahre Absichten schlicht niemand genau kennt) schuldig machen, aus Amt und Ehren gejagt würden.

Publiziert von Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer ist Historiker, Verleger und alt Nationalrat des Kantons Zürich. 1979 gründete Dr. Ulrich Schlüer die «Schweizerzeit», welche als bürgerlich-konservatives Magazin für Unabhängigkeit, Föderalismus und Freiheit bis heute erfolgreich seine Leserschaft bedient.

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