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Hassprediger auf Heimaturlaub im Luxushotel

Man staunt über die willige Bereitschaft unserer Justiz, bei Strafzumessung puren Verhältnisblödsinn zuzulassen. Zwei aktuelle authentische Beispiele.

Beamtenbeleidigung:
Es sagte in einem Zürcher Vorort ein verärgerter Automobilist zu einer Polizeibeamtin, die ihn wegen geringfügiger Parkzeitüberschreitung büsste: «Sie sind wohl manisch dienstgeil!» Sie verklagte ihn wegen Beamtenbeleidigung. Das Gericht liess die Klage zu und verurteilte ihn zu einer happigen Strafgeldzahlung.

Rassendiskriminierung:
Es sagte (Quelle: «Berner Zeitung» /SRF)) der libysche Hassprediger Abu Ramadan, 68, in  der Bieler Ar’Rahman Moschee: «O Allah, ich bitte dich, die Feinde unserer Religion zu vernichten. Vernichte die Juden, die Christen und die Hindus und die Russen und die Schiiten. Allah, ich bitte dich, sie alle zu vernichten!»

Es folgte ein mehrjähriges juristisches Trauerspiel. Im Gegensatz zum Schweizer Automobilisten, der für sein Bagatellvergehen im «ruhenden Verkehr» rasch und hart bestraft wurde, dauerte es mehr als drei Jahre, bis die Staatsanwaltschaft vor dem Regionalgericht Biel Anklage erhob. Auslöser der Ermittlungen waren «Berner Zeitung» und «Rundschau SRF». Die Klageerhebung zog sich so lange hin, weil die Strafbehörde erst Gutachter befragte, wie der Prediger sein öffentliches «Vernichtungsflehen» gemeint haben könnte. Solange galt für ihn die Unschuldsvermutung.

Zudem muss sich der Hassprediger vor Gericht wegen Sozialhilfebetrugs in Höhe von 600000 Franken (!) verantworten. Auf welchem Sofa der fachlichen Inkompetenz und geistigen Apathie muss die Sozialamts-Finanzkontrollstelle wohl eingenickt sein, um solch gigantischen Sozialbetrug durch eine Einzelperson erst zu ermöglichen? Gleichzeitig unternahm der Islamist Pilgerreisen nach Saudiarabien und logierte zeitweise in 5 Sterne-Luxushotels, finanziert vom Schweizer Steuerzahler. Und warum macht ein Flüchtling Heimaturlaub, während er im Gastland Schweiz um Asyl nachsucht?

Schlusspointe: Hassprediger Abu Ramadan verklagte den Nidauer Sozialvorsteher Roland Lutz (SVP) wegen Amtsgeheimnisverletzung unter Bezug auf dessen Interview mit SRF. Roland Lutz: «Lächerlich!»

Ist unsere Toleranz gegenüber solchen Leuten und solchem Geschehen blosse Gleichgültigkeit? Das wäre schlecht!

von Charly Pichler

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Publiziert von Schweizerzeit

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