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Machtmissbrauch

Für die Bekämpfung der Corona-Pandemie darf sich die Landesregierung auf Ausnahmerecht stützen. Aber für nichts anderes. Nutzen Mitglieder des Bundesrats das verfügte, für Initianten verbindliche Versammlungsverbot dank weitgehend offenem Zugriff auf die elektronischen Medien für einseitige Abstimmungspropaganda im Blick auf den 27. September, dann findet Machtmissbrauch statt.

Gravierender Machtmissbrauch wurde Tatsache am Samstag, 16. Mai. Bundesrätin Karin Keller-Sutter liess sich von Radio SRF – «Schweizer Radio» mag sich diese Institution nicht mehr nennen – befragen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie und den bundesrätlichen Ausnahme-Verfügungen.

Sie wünsche, sagte sie, dass die vom Bundesrat erlassenen Corona-Ausnahmebestimmungen bald – sie hatte die September-Session im Blick – «in ordentliches Recht überführt» werden könnten. Deren Aufhebung – was Rückkehr zur direkten Demokratie wie vor dem 16. April bedeuten würde – steht für sie schon gar nicht mehr zur Diskussion. Alleinherrschaft gefällt unserer Justizministerin.

Und dann kam der Tiefschlag gegen die durch Versammlungsverbot behinderten Initianten der Begrenzungs-Initiative. Frau Keller-Sutter liess sich vom Interviewer Stichworte zuspielen, worauf sie minutenlang völlig unwidersprochen mit der Begrenzungs-Initiative abrechnete. Auch mit krassen Unwahrheiten: Kündigung aller Bilateralen, liess sie sich vom Befrager in den Mund legen – obwohl die Begrenzungs-Initiative vom Bundesrat gezielt und ausdrücklich die Nach- bzw. Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit mit Brüssel verlangt. Genau so, wie das beiden Vertragspartnern im Personenfreizügigkeitsvertrag ausdrücklich zugestanden wird.

Wenn Frau Bundesrätin dies als «Kündigung» einstuft, gibt sie zu erkennen, dass sie – die Hauptschuldige an der viel zu späten Schliessung der Schweizer Südgrenze bei Ausbruch der Corona-Pandemie – sich nicht zutraut, solche Verhandlungen im Dienste der Schweiz beharrlich und erfolgsorientiert führen zu können. Sie kapituliert vor Brüssel demonstrativ im Voraus. Und niemand kann – dank sie schützendem Ausnahmerecht – ihrem Kniefall entgegentreten.

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Publiziert von Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer ist Historiker, Verleger und alt Nationalrat des Kantons Zürich. 1979 gründete Dr. Ulrich Schlüer die «Schweizerzeit», welche als bürgerlich-konservatives Magazin für Unabhängigkeit, Föderalismus und Freiheit bis heute erfolgreich seine Leserschaft bedient.

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Ein Kommentar

  1. Mal abwarten im Herbst sind die elenden Lockdown-
    Auswirkungen sicher nicht verschwunden, Pleiten und
    eine erhöhte Arbeitslosigkeit.In den letzten 50 Jahren
    wurden die jeweiligen ,,Begrenzungsinitiativen,, jeweils
    in Wirtschaftlich gute Zeiten ,,verschoben,,.
    In der Verfassung existiert keine Zeitlimite innerhalb der
    Initiativen an die Urne müssen.
    Die Abstimmung nochmal verschieben,wohl kaum das
    währe denn doch zu auffällig.
    Der Bundesrat und die Linken bis weit in die Mitte, sogar
    gewisse Wirtschaftskreise, wollten doch diesen
    unseligen erweiterten Lockdown, der zu allem Elend auch
    noch eine erhebliche Übersterblichkeit verursachte.

Wer bedenkt schon die Folgen?

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